Änderungen beim Kabelfernsehen ab 01.07.2024

Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Telekommunikationsgesetz (TKG)-Novelle in Kraft getreten und hat zahlreiche Änderungen zur Folge. In erster Linie soll sie die Rechte des Verbrauchers im Hinblick auf Internet-, Fernseh-, Festnetz und Mobilfunkverträge stärken. Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren entfällt, d.h. die Gebühren dürfen ab Juli 2024 nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden.

Einen Wegfall der Fernsehversorgung brauchen Sie jedoch nicht zu befürchten. Die HVO wird sicherstellen, dass Sie auch danach wie gewohnt ohne Änderungen fernsehen können. Über die Details werden wir Sie demnächst informieren, sodass Sie aktuell erstmal nichts unternehmen müssen.

 

Wichtig:

Lassen Sie sich nicht irritieren: Lassen Sie sich nicht vorschnell zu einem Vertragsabschluss an der Haustür überreden – etwa mit Argumenten wie: Dann wird das Fernsehen jetzt abgeschaltet.